Vorgehensweise "Die Abnahme eines Erinnerungsabgusses"

Die Abnahme des Negativs nehmen wir an dem Ort vor, an dem der Verstorbene gebettet liegt. Das kann bei Ihnen Zuhause, bei Ihrem Bestatter, im Hospiz oder einem anderen Ort sein.
Durch unsere langjährige Arbeit in der Totenfürsorge und in der Begleitung von Hinterbliebenen können wir Ihnen einen respekt- und würdevollen Umgang zusichern. Dazu zählt auch die Achtung der persönlichen Weltanschauung.
Da die Abnahme des Negativs keine sichtbaren Spuren an dem Verstorbenen hinterlässt, ist auch im Anschluss noch eine offene Aufbahrung möglich.
Unsere Erfahrung in der Abnahme von Totenmasken hat gezeigt, dass die Abnahme des Negativs auch noch mehrere Tage nach dem Eintritt des Todes möglich ist. Sie können sich daher in Ruhe über die weiteren Vorgehensweisen informieren. In der Regel ist Ihr Bestatter Ihr Ansprechpartner. Er beantwortet Ihnen alle Fragen und regelt die Organisation der Abnahme mit uns. Sollte Ihr Bestatter unsere Leistungen nicht im Programm haben, wenden Sie sich gerne auch direkt an uns.


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